Wer mit Gefahrstoffen arbeitet, tut das stets im Bewusstsein einer möglichen Kontamination. Durch den Kontakt mit gefährlichen Dämpfen, Säuren, Basen oder ätzenden Lösungen (um nur einige zu nennen) können Verletzungen entstehen, die mitunter tödlich enden.
Notduschen gehören im Notfall zu den Erstversorgungsmaßnahmen. Das Abduschen des Körpers oder das Auswaschen der Augen kann nach einem Unfall Leben und/oder Augenlicht retten. Daher ist das regelmäßige Überprüfen von Not- und Augenduschen und die Abhaltung von Löschübungen notwendig. Lesen Sie hier, was passieren kann, wenn Sie darauf verzichten.
Das kann passieren, wenn die Notdusche nicht funktioniert
Bei Laborsynthesen von metallorganischen Verbindungen ist immer besondere Vorsicht geboten. Mitunter besteht erhöhte Brand- oder sogar Explosionsgefahr. Dies geschah auch in diesem Fall, bei dem ein Labormitarbeiter in Brand geriet.
Instinktiv tat der Mann das Richtige: Er lief zur Notdusche und versuchte, sich abzuduschen. Doch die Kette riss. Danach griff er zum Feuerlöscher, doch er vergaß, den Sicherheitssplint zu entfernen. Trotz der erfolgreichen Bemühungen anderer Mitarbeiter:innen, den Mann zu löschen, verstarb er wenige Tage später im Krankenhaus.
Mit diesen einfachen Maßnahmen schützen Sie Ihre Mitarbeiter:innen
Dieser tragische Fall zeigt, wie wichtig es ist, Notduschen regelmäßig zu warten. Dennoch gerät das oft ins Hintertreffen. Aus der Praxis weiß ich, dass von stehendem Rostwasser in Notduschen bis hin zu abgebrochenen Stangen alles möglich ist. Gerade deshalb kann ich es nicht oft genug betonen: Notduschen sind Lebensretter.
Dabei ist die Prüfung einer Notdusche schnell erledigt. Ganz im Gegensatz zu dem Bedauern, das man empfindet, falls aufgrund von dürftig gewartetem Equipment doch etwas passiert. Mit diesen einfachen Maßnahmen schützen Sie das Leben Ihrer Mitarbeiter:innen:
- Notduschen dürfen standardmäßig nicht mehr über eine Kette verfügen. Sollten Sie noch ein altes Gerät besitzen, tauschen Sie es aus.
- Prüfen Sie die Notduschen einmal pro Monat auf ihre Funktionstüchtigkeit.
- Führen Sie regelmäßige Brandschutzunterweisungen durch.
- Erklären Sie Ihren Mitarbeiter:innen in regelmäßigen Abständen den Umgang mit dem Handfeuerlöscher. Führen Sie praktische Löschübungen durch. Dies gilt für alle Mitarbeiter:innen, nicht nur neue Teammitglieder!
Weitere gesetzlich vorgeschriebene Maßnahmen finden Sie in § 45 Absatz 6 der Arbeitsstättenverordnung.
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