Heute Morgen befanden sich Teile von Leibnitz kurzfristig in Schockstarre. Ein vermeintlicher Chemieunfall mit Salpetersäure hielt die Bevölkerung in Atem. Kurze Zeit später wurde Entwarnung gegeben. Es soll sich um ein bislang „unbekanntes Gasgemisch“ handeln.
Ich bin heilfroh, dass niemandem etwas passiert ist. Gleichzeitig möchte ich den Vorfall dazu nutzen, in Erinnerung zu rufen, was bei einem unkontrollierten Ausbruch von Säure zu tun ist.
Was ist Salpetersäure?
Salpetersäure ist eine Säure mit ätzenden Eigenschaften, die in Industriebetrieben Anwendung findet. Sie kann ab gewissen Konzentrationen oxidierend wirken. Zudem ist die Entstehung von nitrosen Gasen (gelbliche bis rötliche Färbung) ist möglich.
Bei Konzentrationen über 70 % ist Salpetersäure als akut toxisch eingestuft, was akute Lebensgefahr beim Einatmen bedeutet.
Im Falle eines Unfalls können weiträumig Dämpfe entstehen. Diese können unter Umständen Hautreaktionen hervorrufen und Reizwirkung auf den Atemtrakt haben.
Welche Vorkehrungen sind beim Handling mit Gefahrstoffen wie Salpetersäure zu treffen?
Laut § 4 Abs 3 AschG sind vom Betrieb Vorkehrungen für absehbare Betriebsstörungen und Not- und Rettungsmaßnahmen zu treffen. Diese variieren je nach Gefahrstoff.
Was tun im Ernstfall wenn große Mengen Säure unkontrolliert austreten?
Sollte in Ihrem Betrieb Säure ausgetreten sein, gilt es natürlich in erster Linie, die Rettungskräfte (sofern Menschen verletzt worden sind) zu informieren. Zudem müssen bei großen Mengen die entsprechenden Behörden (Bezirksverwaltungsbehörde) und Organe (Feuerwehr, Landeswarnzentrale) informiert werden. Außerdem sind folgende Schritte zu beachten.
- Räumen Sie den unmittelbar gefährdeten Bereich und warnen Sie Personen in der betroffenen Umgebung.
- Betreten Sie den Gefahrenbereich nur mehr, wenn die Einhaltung von persönlichen Schutzmaßnahmen gewährleistet ist. Sicherheit geht vor!
- Sofern Sie adäquate Schutzmaßnahmen treffen konnten, nehmen Sie die ausgetretene Säure gegebenenfalls mit Universalbinder (einem Absorptions- und Neutralisationsmittel für verschüttete Säuren) auf und entsorgen Sie sie vorschriftsmäßig.
- Nachdem Sie festgestellt haben, dass die gesamte Säure entsorgt wurde, reinigen Sie verschmutze Gegenstände und den Boden und lüften Sie schließlich alle Räume.
Welche persönliche Schutzausrüstung ist bei einem unkontrollierten Säureaustritt vorgeschrieben?
Die persönliche Schutzausrüstung besteht im Allgemeinen aus vier Komponenten:
- Körperschutz
Je nach Grad der Gefährdung ist eine ausreichend lange Schürze und Stiefel oder ein geeigneter Chemikalienschutzanzug zu verwenden. Flammhemmende Schutzkleidung nicht vergessen! - Atemschutz
Beim einem ungewollten Austritt von Salpetersäure ist das Tragen eines Atemschutzes erforderlich. Dabei sind die Tragezeitbegrenzungen beachten. Das Atemschutzgerät muss über einen NO-P3 Spezialfilter verfügen, erkennbar an der Kennfarbe blau-weiß. Diese Filter dürfen nur im Anlieferungszustand zum einmaligen Gebrauch kommen. Bei Konzentrationen über der Anwendungsgrenze von Filtergeräten, bei Sauerstoffgehalten unter 17 Vol % oder bei unklaren Bedingungen ist ein Isoliergerät zu verwenden. - Augenschutz
Es ist eine Korbbrille zu verwenden. Sofern auch das Gesicht gefährdet sein kann, ist ein Schutzschirm zu verwenden. Auch das Tragen einer Vollmaske kann in bestimmten Fällen sinnvoll sein (z. B. beim Austritt von Dämpfen oder Aerosolen, die den Augen schaden). - Handschutz
Die verwendeten Schutzhandschuhe müssen bei Salpetersäure gegen Salpetersäure beständig sein. Vor Gebrauch sind sie auf Dichtheit zu prüfen. Nach Gebrauch sind sie vor dem Ausziehen vorzureinigen und danach gut belüftet aufzubewahren. Auch die Hautpflege spielt danach eine wichtige Rolle, denn allgemein erhältliche Hautschutzsalben bieten keinen ausreichenden Schutz gegen Salpetersäure.
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