Laborfragen #1: Zur Verwendung von Flächendesinfektionsmitteln

Neulich saß ich mit Stefan, einem lieben Freund zusammen. Er arbeitet in einem Biotech-Labor und ist außerdem Brandschutzbeauftragter. Weil Brandschutz unser beider Leidenschaft ist, fokussierte unser Gespräch bald darauf und Stefan stellte mir eine Frage, die auf den ersten Blick einfach zu beantworten scheint:

„Wie ist das eigentlich mit Flächendesinfektionsmitteln auf Alkoholbasis und Brandschutz? Darf man die versprühen?“

Bald wurde mir klar, dass die Antwort sich neben Desinfektion auch mit Reinigungen (auf Alkohol- oder Acetonbasis) im Allgemeinen beschäftigen muss. Daher widme ich den heutigen Blogartikel diesem Thema.

Wo findet man Informationen zur Verwendung von Flächendesinfektionsmitteln?

Eine mögliche Quelle ist die Anlage 4 der DGUV Regel 113-001 und in der DGUV Information 213-086:

„Alkoholische Desinfektionsmittel zur Flächendesinfektion dürfen nur verwendet werden, wenn keine Alternativen wie z. B. Oberflächen-Aktive oder Peroxid-Verbindungen eingesetzt werden können.“

Es gilt zudem, das Versprühen von Desinfektionsmitteln zu vermeiden.

Folgende Gründe sprechen klar für eine Wischdesinfektion ohne Alkohol:

  1. Beim Versprühen steigt die Gefahr, sich selbst und andere Personen gesundheitsschädlichen Aerosolen auszusetzen.
  2. Die Benutzung alkoholischer Mittel erhöht die Brand- und Explosionsgefahr, ganz besonders wenn diese fein versprüht werden.

Daher ist (sofern möglich) eine Wischdesinfektion ohne Alkohol immer zu bevorzugen.

Chemie.Sicherheit !Tipp
Für Händedesinfektion gilt: Positionieren Sie Desinfektionsmittelspender und Anwender:innen während des Aufbringens und Eintrocknens so weit entfernt wie irgend möglich von Zündquellen. Desinfektionsmittelspender dürfen keinesfalls im Nahbereich von Zündquellen stehen!

Für die alkoholische Desinfektion gilt außerdem:

„Die Menge an ausgebrachter Gebrauchslösung ist auf maximal 50 mL je m² zu behandelnder Fläche begrenzt oder Gesamtmenge pro Raum ist auf maximal 100 mL je m² Raumgrundfläche begrenzt.“ 1

Vor dem Desinfizieren sind wirksame Zündquellen unbedingt zu entfernen. Damit sind auch heiße Geräteoberflächen gemeint.

1 Quelle: 29._Lieferung_EX-RL_Punkt_4neu.pdf (bgrci.de), abgerufen am 25.08.2022 um 13:57.

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