Laborsicherheit #2: Lösungsmittelabfälle

Erfahren Sie hier, wie einige wenige Maßnahmen bei der Entsorgung von Lösungsmittelabfällen Leben retten können.

Lösungsmittelabfälle können eine besondere Gefahr in Betrieben darstellen, die leicht zu übersehen ist. Vor einigen Jahren gab es einen Unfall in einem Labor. Dabei wurden Abfälle von konzentrierten Säuren aus Aufschluss-Versuchen in einem Kanister gesammelt. In der Nacht kam es zu einer Reaktion, der Kanister platze auf, Säuren und nitrose Gase aus der Reaktion mit der konzentrierten Salpetersäure füllten das Labor. Verletzt wurde niemand.

Welche Gegenmaßnahmen können helfen?

Als Gegenmaßnahme wurden die Abfälle ab dem Zeitpunkt mit Wasser verdünnt, bevor sie in den Abfallkanister gefüllt wurden. Ebenso wurden die Kanister nicht mehr randvoll gefüllt, damit ein Luftpolster zur Verfügung stand. Zudem verhinderte ab nun das Aufbewahren auf einer Auffangwanne, dass sich auslaufende Säure unkontrolliert verbreitete.

Wie sieht das korrekte Lagern von Lösungsmittelabfällen in der Praxis aus?

Im Labor ist es üblich, Lösungsmittelabfälle nach schwermetallhaltigen, halogenierten und nicht halogenierten Abfällen zu trennen.

Lösungsmittelabfälle bestehen zu einem Großteil aus leicht entflammbaren Chemikalien. Daher müssen diese wie brennbare Flüssigkeiten behandelt werden. Sie müssen sie folglich verschlossen unter einer Absaugung oder in einem Chemikalienlagerschrank für brennbare Flüssigkeiten lagern. Dabei ist zu beachten, dass das Befüllen der „Lagerbehälter“ nur unter Absaugung (z. B. im Abzug) stattfinden darf.

Abbildung zeigt Komplettsystem für Laboratorium mit Trichter und Kanister auf Auffangwanne.

Was gilt es beim Sammeln von Chemikalien zu beachten?

Doch nicht nur beim Lagern von Chemikalienabfällen ist Obacht geboten. Auch beim Sammeln von gefährlichen Stoffen gibt es einiges zu beachten. In der nun folgenden Liste haben wir für Sie die wichtigsten Punkte anschaulich erklärt und zusammengefasst1.

  • Die zu sammelnden Chemikalien dürfen nicht miteinander reagieren (siehe Abschnitt 10 der Sicherheitsdatenblätter).
  • Abfallbehälter über Auffangwannen lagern
  • Brennbare Abfälle sind wie brennbare Flüssigkeiten zu lagern (Achtung: bei größeren Mengen sind unter Umständen Explosionsschutzmaßnahmen notwendig)
  • Der Sammelbehälter muss gegenüber dem Abfall chemisch beständig sein
    Kunststoffbehälter sind für das Sammeln von organischen Lösungsmitteln meist nicht geeignet. Plastikkanister über 5L können sich bei der Verwendung elektrostatisch aufladen und eine Zündquelle darstellen.
  • Die Behälter sind entsprechend den Gefährdungen einzustufen und zu kennzeichnen
  • Die richtige Abfallschlüsselnummer muss verwendet werden
  • Für Abfälle gelten auch die Bestimmungen des Gefahrguttransports
    • die zu verschickenden Behälter müssen für den Transport geeignet (baumustergeprüft) sein
    • der Abfall muss entsprechend den Gefahrgut-Vorschriften deklariert werden (darüber einfach mit dem Entsorgungsunternehmen sprechen)
  • Behälter maximal zu 4/5 füllen
  • Halogenierte sollten von nicht halogenierten Lösungsmittel getrennt gesammelt werden. Es wird teuer, wenn der komplette Abfall als halogenierter Abfall entsorgt wird.

1Quelle: Sicheres Arbeiten in Laboratorien – Grundlagen und Handlungshilfen, DGUV Information 213-850, Herausgeber: Deutsche Gesetztliche Unfallversicherung (DGUV), 3. Auflage 05/2020, S. 77ff

Wo finden Sie im Notfall Hilfe?

Eine erste Hilfestellung für den richtigen Umgang mit Abfällen bietet Abschnitt 13 des Sicherheitsdatenblattes des jeweiligen Stoffes. Doch wird darin oftmals auf lokale und nationale Vorschriften verwiesen, was Verwirrung stiften kann. Zudem hat man es meist mit einem Gemisch unterschiedlichster Stoffe zu tun, was die Recherche erschweren und langwierig gestalten kann. Hier ist Expertenwissen gefragt.

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