Spraydosen sind eine geniale Erfindung. Unzählige Produkte sind am Markt in dieser praktischen Erfindung erhältlich: von Schmiermitteln und Lacken bis hin zu Klebern. Gesprüht wird, was das Zeug hält.
Doch wie viele praktische Alltagshelfer weisen auch Spraydosen eine dunkle Seite auf. Wir wollen heute darauf eingehen, wie Sie aufgebrauchte Spraydosen richtig handhaben.
Welche Vorschriften gibt es für leere Spraydosen?
Um diese Frage ausführlich zu beantworten, ist es zunächst wichtig zu wissen, dass Spraydosen auch Aerosolpackungen oder Druckgaspackungen genannt werden.
Sogenannte Druckgaspackungen funktionieren auf Basis von Flüssiggasen. Dabei benutzt man dieselben wie beim Gasgriller zum Heizen. Sind die Dosen hohen Temperaturen ausgesetzt, bersten sie. Schon alleine aufgrund dieses Umstandes sind Vorschriften für die richtige Handhabe und Lagerung notwendig.
Die Vorgaben für die Lagerung von Aerosol- oder Druckgaspackungen sind in der Aerosolpackunglagerungsverordnung verankert.
Was ist genau mit aufgebrauchten Spraydosen zu tun?
Um diese Frage korrekt zu beantworten, teilt man entleerte Spraydosen zunächst in zwei Kategorien: NICHT restentleerte und entleerte.
Spraydosen, die nicht restentleert sind, sind aufgrund eingangs genannter Eigenschaften gefährliche Abfälle. Dann zählen sie zu „Druckgaspackungen mit Restinhalten“, Abfallschlüsselnummer 59803 g.
Der Transport muss entsprechend dem Gefahrguttransportrecht unter der UN Nummer 1950 mit der entsprechenden Zuordnung erfolgen. Informationen dazu erhalten Sie bei Ihrem Gefahrgutbeauftragen oder Entsorgungsunternehmen.
Ausgenommen sind entleerte, nicht mehr unter Druck stehende Druckgaspackungen, die nur mit dem Gefahren-Piktogramm „Flamme“ gekennzeichnet sind. Diese sind der Abfallart des jeweiligen Verpackungsmaterials (z.B Eisenmetallemballagen und -behältnisse, Abfallschlüsselnummer 35105) zuzuordnen und sind kein Gefahrgut.
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